Beitragsordnung

Werte Mitglieder

Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. unterbreiten wir Ihnen folgendes Angebot entsprechend dem §4 Nr. 11 StBerG:
Wir leisten für unsere Mitglieder Hilfe in Steuersachen, wenn diese

a) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte am wiederkehrenden Bezügen z. B. Renten (§ 22 Nr. 1 des Einkornmensteuergesetzes) oder  Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes) erzielen,
b) keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen und
c) Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte i. S. des § 22 Einkommensteuergesetz haben und diese insgesamt die Höhe von neuntausend Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von achtzehntausend Euro, nicht übersteigen.

Die Befugnis erstreckt sich
1. auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern, wie erstellen der Einkommensteuererklärung, Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und der Steuerklassenwahl,
2. bei der Eigenheimzulage und der Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZuIG 1999 sowie
3. bei Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs i. S. des Einkommensteuergesetzes.

Neuaufnahme von Mitgliedern
Der Verein vertritt seine Mitglieder in allen oben genannten Punkten vor den Finanzbehörden. Die Vereinsmitglieder bestätigen dieses durch ihre Mitgliedschaft und durch Erteilung einer Vollmacht.

Festlegung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages
Die Aufnahmegebühr fur ein neues Mitglied beträgt 5,95 €, d. h. für Ehepaare 11,90 € (inkl. Mehrwertsteuer). Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich nach den Bruttoeinnahmen wie folgt festgelegt
 
Beitragsstaffelung
Summe der Bruttoeinnahmen Jahresbeitrag  19% MWSt Gesamt
über 170.000 € 245 € 46,55 € 291,55 €
bis   170.000 € 225 € 42,75 € 267,75 €
bis   155.000 € 205 € 38,95 € 243,95 €
bis   140.000 € 185 € 35,15 € 220,15 €
bis   120.000 € 169 € 32,11 € 201,11 €
bis   110.000 € 154 € 29,26 € 183,26 €
bis    90.000 € 138 € 26,22 € 164,22 €
bis    75.000 € 123 € 23,37 € 146,37 €
bis    60.000 € 108 € 20,52 € 128,52 €
bis    45.000 €  92 € 17,48 € 109,48 €
bis    30.000 €  77 € 14,63 €  91,63 €
bis    23.000 €  67 € 12,73 €  79,73 €
bis    18.000 €  57 € 10,83 €  67,83 €
bis    12.000 €  46 €  8,74 €  54,74 €
bis      6.000 €  26 €  4,94 €  30,94 €

Zahlungsfristen

Der Jahresbeitrag der Mitglieder ist bei Inanspruchnahme der Vereinsleistung, jedoch spätestens bis zur Abgabe der Einkommensteuerklärung beim Finanzamt zu zahlen. Wird vom Mitglied im laufenden Jahr für den geltenden Veranlagungszeitraum keine Leistung in Anspruch genommen, ist der Jahresbeitrag in Höhe des Vorjahresbeitrages bis zum 01.10. des laufenden Kalenderjahres zu entrichten.

Im Jahr der Aufnahme sind mit der Aufnahmegebühr und dem Mitgliedsbeitrag, in den Folgejahren mit dem Mitgliedsbeitrag, sämtliche Kosten abgegolten.
 
 

- Hauptverwaltung -
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