Werte Mitglieder
Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft im
Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V. unterbreiten wir Ihnen folgendes
Angebot entsprechend dem §4 Nr. 11 StBerG:
Wir leisten für unsere Mitglieder
Hilfe in Steuersachen, wenn diese
a) Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit, sonstige Einkünfte am wiederkehrenden Bezügen z. B. Renten
(§ 22 Nr. 1 des Einkornmensteuergesetzes) oder Einkünfte
aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes)
erzielen,
b) keine Einkünfte aus Land-
und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit
erzielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen und
c) Einnahmen aus Kapitalvermögen,
Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte i. S. des §
22 Einkommensteuergesetz haben und diese insgesamt die Höhe von neuntausend
Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von achtzehntausend Euro, nicht
übersteigen.
Die Befugnis erstreckt sich
1. auf die Hilfeleistung bei der
Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern, wie erstellen der Einkommensteuererklärung,
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und der Steuerklassenwahl,
2. bei der Eigenheimzulage und der
Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZuIG 1999 sowie
3. bei Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs
i. S. des Einkommensteuergesetzes.
Neuaufnahme von Mitgliedern
Der Verein vertritt seine Mitglieder
in allen oben genannten Punkten vor den Finanzbehörden. Die Vereinsmitglieder
bestätigen dieses durch ihre Mitgliedschaft und durch Erteilung einer
Vollmacht.
Festlegung der Aufnahmegebühr
und des Mitgliedsbeitrages
Die Aufnahmegebühr fur ein neues
Mitglied beträgt 5,95 €, d. h. für Ehepaare 11,90 €
(inkl. Mehrwertsteuer). Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich nach den
Bruttoeinnahmen wie folgt festgelegt
| Summe der Bruttoeinnahmen | Jahresbeitrag | 19% MWSt | Gesamt |
| über 170.000 € | 245 € | 46,55 € | 291,55 € |
| bis 170.000 € | 225 € | 42,75 € | 267,75 € |
| bis 155.000 € | 205 € | 38,95 € | 243,95 € |
| bis 140.000 € | 185 € | 35,15 € | 220,15 € |
| bis 120.000 € | 169 € | 32,11 € | 201,11 € |
| bis 110.000 € | 154 € | 29,26 € | 183,26 € |
| bis 90.000 € | 138 € | 26,22 € | 164,22 € |
| bis 75.000 € | 123 € | 23,37 € | 146,37 € |
| bis 60.000 € | 108 € | 20,52 € | 128,52 € |
| bis 45.000 € | 92 € | 17,48 € | 109,48 € |
| bis 30.000 € | 77 € | 14,63 € | 91,63 € |
| bis 23.000 € | 67 € | 12,73 € | 79,73 € |
| bis 18.000 € | 57 € | 10,83 € | 67,83 € |
| bis 12.000 € | 46 € | 8,74 € | 54,74 € |
| bis 6.000 € | 26 € | 4,94 € | 30,94 € |
Zahlungsfristen
Der Jahresbeitrag der Mitglieder ist bei Inanspruchnahme der Vereinsleistung, jedoch spätestens bis zur Abgabe der Einkommensteuerklärung beim Finanzamt zu zahlen. Wird vom Mitglied im laufenden Jahr für den geltenden Veranlagungszeitraum keine Leistung in Anspruch genommen, ist der Jahresbeitrag in Höhe des Vorjahresbeitrages bis zum 01.10. des laufenden Kalenderjahres zu entrichten.
Im Jahr der Aufnahme sind mit der
Aufnahmegebühr und dem Mitgliedsbeitrag, in den Folgejahren mit dem
Mitgliedsbeitrag, sämtliche Kosten abgegolten.
- Hauptverwaltung -
Schillerstra8e 49 - 03046 Cottbus
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